Kirchenstiftung

Mit einer Zuwendung an die (seit 2003 bestehende) Kirchenstiftung Isselhorst können Sie einen nachhaltigen Beitrag leisten, um Gemeindearbeit auch in Zukunft finanzierbar zu halten.

Werden Sie Stifterin und Stifter!

  • Die Kirchenstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke. Eine Zustiftung wird daher steuerlich begünstigt.
  • Die Stiftung ist auf Dauer angelegt, d. h. das Stiftungskapital und alle weiteren Zustiftungen bleiben erhalten. Nur die Erträge werden für den Stiftungszweck eingesetzt.
  • Die zugewendeten Mittel finden hier eine zukunftsweisende Verwendung über Jahrzehnte und kommen auch nachfolgenden Generationen zugute.

Zustiftungen können Geld- oder Sachwerte sein und können zu Lebzeiten oder als Vermächtnis gegeben werden. Für die Verwaltung der Kirchenstiftung wurde vom Presbyterium ein Stiftungsrat berufen.

 

Konto 

Empfänger: Kirchenkreis Gütersloh

Bank für Kirche und Diakonie

IBAN: DE44 3506 0190 2001 1180 40

Verwendungszweck: Kirchenstiftung Isselhorst